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VGH Bayern, 07.12.2010 - 20 C 10.2760 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Erfolglose Streitwertbeschwerde; Beschwerdefrist nicht eingehalten;Rechtsmittel der Prozessbevollmächtigten aus eigenem Recht wäre auch unbegründet gewesen;Auslegung des für die Streitwertfestsetzung maßgeblichen Klagebegehrens;Für die Wertberechnung grundsätzlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VGH Bayern, 07.12.2010 - 20 C 10.2760
Aber auch wenn kein besonderer Antrag auf Rückerstattung entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO gestellt worden wäre, wäre der Beklagte im Fall der Aufhebung des angefochtenen Leistungsbescheides grundsätzlich zur Erstattung der zur Vermeidung seiner Zwangsvollstreckung geleisteten Zahlung verpflichtet gewesen (vgl. BayVGH vom 18.2.1998 BayVBl. 1998, 444).Dieses Aufhebungsbegehren hatte sich aber im Zeitpunkt der einleitenden Antragstellung auf die geltend gemachten Erstattungsbeträge reduziert, so dass Aufhebungs- und Leistungsbegehren insoweit für den Kläger eine identische wirtschaftliche Bedeutung hatten und nicht zusammen zu rechnen waren (vgl. BayVGH vom 18.2.1998 a.a.O.).